Bau und Bezug
Sind die Baubewilligungen rechtskräftig, beginnen die Genossenschaften mit dem Rückbau der alten Siedlungen und erstellen ihre beiden Neubauten „Seebahn“ und „Kanzlei“. Sie bieten rund 1000 Menschen neuen, bezahlbaren Wohnraum im Hard-Quartier.
Baubewilligung
Nachdem der Gemeinderat dem Gestaltungsplan zugestimmt hat, reichen die Bauträger ABZ und BEP je ein Baugesuch für ihre Projekte ein. Auf dieser Grundlage stellt die Stadt die Baubewilligungen aus.
Das bringt die Zukunft
Die Projektschritte in der Übersicht
Das geschah bisher
Gestaltungsplan
Nach dem Rückzug des Heimatschutzes erarbeiteten die beiden Baugenossenschaften den Gestaltungsplan „Seebahn-Höfe“ in engem Austausch mit den städtischen Ämtern. Er legt die baurechtlichen Rahmenbedingen für das gesamte Areal fest. Bis der im April 2023 eingereichte Gestaltungsplan in Kraft tritt, ist mit etwa 20 Monaten zu rechnen.
DetailsStadtratsbeschluss zur Entlassung aus dem Inventar schützenswerter Bauten
Das Amt für Städtebau reicht dem Stadtrat eine Weisung zur Inventarentlassung der bestehenden Bauten ein. Der Stadtrat beschliesst am 24. August 2016 die Inventarentlassung.
DetailsStudienauftrag der ABZ
Acht qualifizierte Team beteiligen sich unter Federführung des Amts für Hochbauten der Stadt Zürich am Studienauftrag der ABZ. Müller Sigrist Architekten entscheiden den Wettbewerb für sich. Der neue Blockrand umfasst künftig rund 210 Wohnungen und lässt die meisten der alten Bäume im Hof stehen.
DetailsArchitekturwettbewerb der BEP
Der vom Amt für Hochbauten durchgeführte Projektwettbewerb für einen neuen Blockrand stellt den zwölf ausgewählten Teams eine anspruchsvolle Aufgabe. Rund 140 neue Wohnungen sollen sich gut in die Quartierstruktur einfügen. Das Preisgericht wählt das Projekt von Harder Spreyermann, Zürich, und Martin Klauser, Rorschach, als bestes aus.
DetailsAbsicht des Stadtrats zur Inventarentlassung
Der Zürcher Stadtrat beschliesst im Dezember 2011 basierend auf den Erkenntnissen des Leitbilds, eine Inventarentlassung der Bauten an der Seebahnstrasse in Aussicht zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Neubauten städtebauliche und soziale Auflagen erfüllen.
DetailsQuartierleitbild
Die beteiligten Wohnbaugenossenschaften (ABZ, BEP und GBMZ) erarbeiten zusammen mit städtischen Ämtern und externen Experten ein Quartier-Leitbild für den Teil Seebahn/-Hohlstrasse. Darin fliessen soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte der Stadt- bzw. Quartierentwicklung ein.
DetailsQuartier-Erneuerung Bullinger
In einem Pilotprozess formulieren Wohnbaugenossenschaften, Quartierorganisationen und städtische Ämter acht Leitsätze zur Quartiererneuerung. Sie bilden eine Grundlage für die anschliessende Leitbild-Planung.
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