Studienauftrag ABZ
Das Amt für Hochbauten (AHB) führte für die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) einen Studienauftrag auf Einladung durch, um Projektvorschläge für einen Ersatzneubau der Wohnsiedlung Kanzlei zu erhalten. Müller Siegrist Architekten zusammen mit Westpool Landschaftsarchitektur entschieden den Wettbewerb für sich.
Der vom Amt für Hochbauten durchgeführte Studienauftrag stellte mit den vielschichtigen Zielsetzungen und dem städtebaulichen Kontext in der Quartiererhaltungszone hohe Anforderungen an die Teilnehmenden. Aus acht Projekteingaben überzeugten Müller Sigrist Architekten mit der hohen Qualität ihres Entwurfs, der die komplexen und vielfältigen Ansprüche mit seinem schlichten Ansatz gekonnt erfüllte.
Auf dem Grundstück der ABZ soll eine zeitgemässe Wohnbausiedlung mit einem begrünten Innenhof entstehen. Der fünf- bis siebengeschossige Blockrand fügt sich mit seinem Volumen und der differenzierten Fassadensprache harmonisch in die Quartierstruktur ein und bildet gleichzeitig einen markanten Abschluss zur Seebahnstrasse hin.
Auf dem Grundstück der ABZ soll eine zeitgemässe Wohnbausiedlung mit einem begrünten Innenhof entstehen. Der fünf- bis siebengeschossige Blockrand fügt sich mit seinem Volumen und der differenzierten Fassadensprache harmonisch in die Quartierstruktur ein und bildet gleichzeitig einen markanten Abschluss zur Seebahnstrasse hin.
Dank einer massvollen Verdichtung kann die Wohnungszahl von 156 auf 210 erhöht werden. Da der Anteil an Familienwohnungen deutlich erhöht wird, finden künftig fast doppelt so viele Bewohner/-innen Platz. Für eine gute Durchmischung der Mieterschaft sind vielfältig nutzbare Wohnungen für verschiedene Familien- und Wohnformen vorgesehen. Erdgeschossnutzungen wie Ateliers, Kleingewerbe, Kindergarten und gemeinschaftliche Räume für die Siedlung ersetzen die heutigen Hochparterres und beleben das Quartier. In Nachbarschaft zu den denkmalgeschützten Siedlungen Erismannhof und Sihlfeld (ABZ) wird eine gute Mischung aus Alt und Neu angestrebt. So kann die Identität des Quartiers erhalten bleiben und wird dennoch für künftige Bedürfnisse weiterentwickelt.
Der Studienauftrag startete im Juni 2014 und wurde im Februar 2015 entschieden. Es wurden acht Teams, bestehend aus Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen, eingeladen. Die Ziele waren wie folgt definiert:
- Hohe Wohn- und Lebensqualität, auch am lärm- und schadstoffbelasteten Seebahneinschnitt.
- Gute Bedingungen für das genossenschaftliche Zusammenleben mit Begegnungs-, Kontakt-, aber auch Rückzugsmöglichkeiten.
- Qualitativ hochstehender und bezahlbarer Wohnraum, vernünftige Wohnungsflächen und Verzicht auf überflüssigen Luxus im Ausbau.
- Vielfältiger und altersgerechter Wohnraum. Breiter Wohnungsmix für Familien, Paare und Singles.
- Raum für alternative Wohnformen wie bspw. eine Hausgemeinschaft 60+, Wohngemeinschaften und evtl. Pflegewohngruppen.
- Vielfältig nutzbarer und gut gestalteter Aussenraum.
- Belebung der Erdgeschosse durch gemeinschaftliche Nutzungen wie Ateliers, Kinderbetreuung, Gemeinschaftsräume und Kleingewerbe.
- Nachhaltig und wegweisend hinsichtlich Wohn- und Nutzungswert, Städtebau/Architektur, Umgebung, Wirtschaftlichkeit/Kosten sowie Ökologie/Energie.
- Erreichen der Primärenergiewerte von Minergie P und Berücksichtigen der Vision der 2000-Watt-Gesellschaft. Hoher Anteil an erneuerbaren Energien für den Wärmebedarf von Heizung und Warmwasser.
Weitere Informationen
Architektur-Konkurrenzverfahren
Architektur-Konkurrenzverfahren (Projektwettbewerb, Studienauftrag) werden veranstaltet, wenn für ein komplexes Bauprojekt der optimale Vorschlag gefunden werden soll.
Die Bauherrschaft (BEP, ABZ) veranstaltet das Konkurrenzverfahren und gibt die Rahmenbedingungen und Ziele für die Architekturbüros vor. Beim Verfahren der BEP waren zwölf Büros eingeladen, bei der ABZ acht.
Die beiden Architektur-Konkurrenzverfahren der BEP und der ABZ wurden unter der Federführung der Stadt Zürich (Amt für Hochbauten AHB) durchgeführt. In beiden Verfahren wurde für das Preisgericht dieselbe Fachjury eingesetzt, damit beide Aufträge städtebaulich und architektonisch gleich beurteilt werden. Die Sachjury setzt sich aus Vertreter/-innen der jeweiligen Bauherrschaft (BEP, ABZ) zusammen.