Die Inventarentlassung

Die 1930 erbauten Wohnsiedlungen Seebahn (BEP) und Kanzlei (ABZ) sind im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten, Anlagen und Gärten der Stadt Zürich aufgeführt.

Sobald eine bauliche Änderung ansteht, muss dieser provisorische Schutz überprüft werden. Der Zürcher Stadtrat stellte 2011 eine Inventarentlassung der Bauten an der Seebahnstrasse in Aussicht. Er beschloss „nach eingehenden Abklärungen und einer sorgfältigen Güterabwägung“, dass ABZ und BEP ihre Wohnsiedlungen „mit Neubauten ersetzen dürfen, wenn sie soziale und städtebauliche Auflagen erfüllen.“ Damit schuf die Regierung die Voraussetzung für „eine sinnvolle Erneuerung des Bestandes und die Schaffung von mehr kostengünstigem Wohnraum“, wie sie es in der Medienmitteilung  formulierte.

Seebahnstrasse-Preshot
Die bestehende Siedlung «Seebahn»

Die Auflagen des Stadtrates wurden in die Planung der beiden Siedlungen übernommen. Auf der Grundlage der optimierten Wettbewerbsprojekte von ABZ und BEP reicht das Amt für Städtebau dem Stadtrat eine Weisung zur suspensiv bedingten (= vorwirkenden) Inventarentlassung der bestehenden Bauten ein. Der Stadtrat beschloss am 24. August 2016 die Inventarentlassung. Der Zürcher Heimatschutz rekurrierte zweimal dagegen. Nachdem zwei Instanzen die Position der Stadt klar gestützt hatten, verzichtete der Heimatschutz im August 2018 auf einen Weiterzug. In der Folge wurde der Beschluss des Stadtrates rechtskräftig, was Voraussetzung ist für den nachfolgenden Gestaltungsplan.

Weitere Informationen

Die Inventarentlassung

Die Denkmalpflege der Stadt Zürich führt ein Inventar mit potenziell schützenswerten Bauten auf Stadtgebiet. Die erfassten Bauten sind durch die Inventarisierung aber noch nicht geschützt; die Prüfung, ob ein Bauwerk unter Schutz gestellt werden soll, wird grundsätzlich erst vorgenommen, wenn ein Umbau bzw. Abbruch des Bauwerks geplant ist, oder der Eigentümer einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit verlangt.

Der Stadtrat entscheidet, ob ein Bauwerk unter Schutz gestellt oder aus dem Inventar entlassen wird.