Der Gestaltungsplan

Der private Gestaltungsplan beinhaltet Vorschriften zum Bau und zu den Nutzungen auf dem gesamten Areal. Er durchläuft einen langen Prozess, bis er in Kraft tritt. Im April 2025 hat der Gemeinderat dem Gestaltungsplan Seebahn-Höfe mit sehr grossem Mehr zugestimmt.

Der Gestaltungsplan schafft die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Ersatzneubauten Kanzlei (ABZ) und Seebahn (BEP). Er gibt den Anteil subventionierter Wohnungen vor (20%) und sieht ein Angebot an publikumsorientierten Angeboten mit öffentlichem Charakter im Erdgeschoss vor. Er legt zudem fest, dass die beiden Innenhöfe öffentlich zugänglich sind und somit der Quartierbevölkerung offenstehen. Mit Grünflächen und hochstämmigen Bäumen wird der Überhitzung des Quartiers begegnet. Die alternativen Mobilitätskonzepte und eine Reduktion der Parkplätze in Richtung autofreie Siedlung tragen zum Klimaschutz bei.
Der Gestaltungsplan wurde von den städtischen Ämtern eingehend geprüft und lag dann öffentlich auf. Im Herbst 2024 wurde er vom Stadtrat genehmigt und im April 2025 stimmt ihm der Gemeinderat mit 100 zu 11 Stimmen sehr deutlich zu.

Der Gestaltungsplan wird von den städtischen Ämtern geprüft und liegt dann öffentlich auf. Bis er von Stadt- und Gemeinderat sowie vom Kanton genehmigt ist, ist mit rund 20 Monaten zu rechnen.

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Karte: www.openstreetmap.org/copyright

Weitere Informationen

Der Gestaltungsplan

Der Gestaltungsplan legt für das Planungsgebiet «Seebahn-Höfe» Abmessungen, Nutzweise und Zweckbestimmung der Neubauten fest. Er ordnet die Erschliessung sowie die gemeinschaftlichen Ausstattungen und Ausrüstungen.