Der Gestaltungsplan
Der private Gestaltungsplan beinhaltet Vorschriften zum Bau und zu den Nutzungen auf dem gesamten Areal. Er durchläuft einen langen Prozess, bis er in Kraft tritt.
Der Gestaltungsplan (GP) schafft die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die benachbarten Ersatzneubauten „Kanzlei“ (ABZ) und „Seebahn“ (BEP). Er gibt den Anteil subventionierter Wohnungen vor (20%) und sieht ein Angebot an publikumsorientierten Angeboten mit öffentlichem Charakter im Erdgeschoss vor. Er legt zudem fest, dass die beiden Innenhöfe öffentlich zugänglich sind und somit auch der Quartierbevölkerung offenstehen. Mit Grünflächen und hochstämmigen Bäumen will man der Überhitzung des Quartiers entgegenwirken. Im Zuge des Klimaschutzes besteht weiter die Absicht, auf alternative Mobilitätskonzepte zu setzen und damit die Parkplätze zu reduzieren.
Der Gestaltungsplan wird von den städtischen Ämtern geprüft und liegt dann öffentlich auf. Bis er von Stadt- und Gemeinderat sowie vom Kanton genehmigt ist, ist mit rund 20 Monaten zu rechnen.
Weitere Informationen
Der Gestaltungsplan
Der Gestaltungsplan legt für das Planungsgebiet „Seebahn-Höfe“ Abmessungen, Nutzweise und Zweckbestimmung der Neubauten fest. Er ordnet die Erschliessung sowie die gemeinschaftlichen Ausstattungen und Ausrüstungen.