11. April 2022

Veränderungen der Rahmenbedingungen haben in den vergangenen Monaten zu weiteren Diskussionen mit den städtischen Behörden geführt.

Zum einen sind es neue Vorgaben zum preisgünstigen Wohnungsbau, die noch geklärt werden müssen.

Zum andern die Situation beim Lärm, die klarer ist, seit sich das Bundesgericht mehrmals zur Praxis der Ausnahmebewilligungen des Kantons geäussert hat. Die neuen Vorgaben wurden in die Planung bereits aufgenommen.

Mit dem Ziel einer raschen Eingabe des Gestaltungsplans bleiben ABZ und BEP weiterhin mit den zuständigen Stellen im Gespräch.