17. Juli 2018

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerden des Heimatschutz gegen die Inventarentlassung der zwei Genossenschaftssiedlungen vollumfänglich abgewiesen.

Seit 21 Monaten blockieren die Anwälte des Zürcher Heimatschutz die Bauvorhaben in Zürich Aussersihl. Sie verhinderten, dass die ABZ und die BEP hier zwei neue, deutlich grössere Blockrandsiedlungen mit modernem, bezahlbaren Wohnraum bauen können.

Nach dem Baurekursgericht hat nun auch das Verwaltungsgericht die Beschwerden des Heimatschutz abgewiesen. Es stützt somit die Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Bauten, wie sie der Stadtrat 2016 beschlossen hatte. Das Gericht befand, dass die „erhebliche, im öffentlichen Interesse liegende Verdichtung“ höher zu gewichten sei als die Schutzwürdigkeit der bald hundertjährigen Altbauten.

Zieht der Heimatschutz die Beschwerden nicht weiter ans Bundesgericht, nehmen ABZ und BEP die Arbeiten am gemeinsamen Gestaltungsplan wieder auf. Andernfalls ist mit einer weiteren massiven Verzögerung zu rechnen.