28. August 2018
Der Zürcher Heimatschutz verzichtet gemäss einer Mitteilung darauf, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Damit wird die Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Bauten, wie sie der Zürcher Stadtrat 2016 beschlossen hat, rechtskräftig. Die beiden Wohnbaugenossenschaften freuen sich über das Einlenken und nehmen nun die Arbeit am Gestaltungsplan auf.