5. Mai 2017
Die Baugenossenschaften ABZ und BEP freuen sich über das klare, unmissverständliche Verdikt des Baurekursgerichts. Es bestätigt, dass gewichtige öffentliche und private Interessen eine Inventarentlassung ihrer Siedlungen in Aussersihl rechtfertigen.
Die Interessenabwägung des Stadtrats (dessen Inventarentlassung der Heimatschutz bekämpft) sei „vollständig und nachvollziehbar“, schreibt das Gericht. Ebenso wie der Stadtrat beurteilt auch das Baurekursgericht die beiden Siedlungen aus den 30er Jahren nicht als „hochgradig schutzwürdig“, unter anderem deshalb, weil aus der Zwischenkriegszeit bereits mehrere typische Genossenschaftssiedlungen unter Denkmalschutz stehen.
Mit dem Gerichtsentscheid rückt die Realisierung von neuen Wohnungen für 1000 Menschen im Quartier Aussersihl einen Schritt näher. Das bedeutet genossenschaftlichen, bezahlbaren Wohnraum für 500 Personen mehr als heute.
Das Baurekursgericht weist denn auch ausdrücklich auf das „hohe öffentliche Interesse“ am haushälterischen Umgang mit dem Boden und einer Siedlungsentwicklung nach innen hin.