Die Seebahn-Höfe
Die Wohnbaugenossenschaften ABZ und BEP wollen ihre bald 100-jährigen Siedlungen an der Seebahnstrasse ersetzen, da sie am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind. In den Neubauten kann deutlich mehr zeitgemässer und kostengünstiger Wohnraum geschaffen werden, besonders für Familien und ältere Menschen.
Mit neu gestalteten Innenhöfen und belebten Erdgeschossen verleihen die Seebahn-Höfe dem Quartier Aussersihl neue Impulse. Die Identität des Quartiers bleibt erhalten und wird behutsam weiterentwickelt.
ABZ und BEP prüften auch Sanierungsvarianten für ihre Altbauten. Dabei zeigte sich, dass eine Sanierung unverhältnismässig teuer käme, ohne die grundlegenden Mängel zu beheben. Eine Folge davon wären stark steigende Mietpreise.
Kurzmeldungen
Stadtrat heisst Gestaltungsplan gut
Nachdem es nochmals einige Verzögerungen gab, hat der Zürcher Stadtrat am 11.9.2024 den Gestaltungsplan «Seebahn-Höfe» verabschiedet und beantragt dem Gemeinderat, ihm ebenfalls zuzustimmen. «Wir sind erleichtert, dass dieser Meilenstein nun erreicht i …
Mit kleinen Schritten vorwärts
Veränderungen der Rahmenbedingungen haben in den vergangenen Monaten zu weiteren Diskussionen mit den städtischen Behörden geführt. Zum einen sind es neue Vorgaben zum preisgünstigen Wohnungsbau, die noch geklärt werden müssen. Zum andern die Situation …
Tempo 30 sehr erwünscht
BZ und BEP haben sich bereits im April in einem Schreiben an den Stadtrat für eine Tempo-30-Zone auf der Seebahnstrasse ausgesprochen. Sie würden es sehr begrüssen, wenn es im Rahmen des aktuellen Stadtratsbeschlusses, der auf eine weitgehende Einführung von Tempo 30 hinsteuert, auch auf der Seebahnstrasse zu einer Verkehrsberuhigung kommt.
Baugenossenschaften reichen Entwurf zum Gestaltungsplan ein
Die beiden beteiligten Baugenossenschaft haben in diesen Tagen den Entwurf zum privaten Gestaltungsplan „Seebahnhöfe“ bei der Stadt Zürich eingereicht. Dieser regelt die baurechtlichen Rahmenbedingungen für das Areal der beiden bald 100-jährigen Siedlungen, die ersetzt werden sollen.
Baugenossenschaften können Gestaltungsplan angehen
Der Zürcher Heimatschutz verzichtet gemäss einer Mitteilung darauf, das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Damit wird die Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Bauten, wie sie der Zürcher Stadtrat 2016 beschlosse …